Absagen:
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, können Sie bis spätestens 72 Stunden vor Terminbeginn absagen. Andernfalls fallen die Kosten für den Gesamttermin an, da dieser nicht mehr alternativ vergeben werden kann.
Schweigepflicht:
Im Rahmen unserer Therapievereinbarung besteht eine Schweigepflicht. Unter Umständen kann für bestimmte Zwecke eine Schweigepflichtentbindung notwendig sein, z. B. für fachlichen Austausch mit ärztlichen Kollegen oder Privaten Krankenkassen. Dies kommt nur zum Tragen, wenn Sie mir diese erteilen. Ich bespreche dies im konkreten Fall vorab persönlich mit Ihnen. Eine erteilte Schweigepflichtentbindung können Sie jederzeit widerrufen.